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Nebenkosten;
Wie überall, fallen auch in Spanien beim Erwerb einer Immobilie, Nebenkosten an. Um Ihnen eine realistische Kalkulation zu ermöglichen, geben wir Ihnen hier eine kurze Aufstellung;
Grunderwerb- oder Mehrwertsteuer:
Bei gebrauchten Immobilien fällt eine Grunderwerbsteuer von 7 % der notariell verbrieften Kaufsumme an, zahlbar an den Notar bei der Erstellung der notariellen Urkunde. Bei Neubauten fallen 7 % (ermässigter Satz) Mehrwertsteuer an, zahlbar an den Bauunternehmer, der diesen Betrag an das Finanzamt abführt. Wird ein Baugrundstück ohne Bauauftrag nicht von Privat, sondern von einer Land Erschliessungs-Gesellschaft gekauft, beträgt der Steuersatz 16 %. Man versuchte früher, durch die Eintragung eines niedrigen Kaufpreises Steuern zu sparen. Da jedoch die Behörden heute die tatsächlichen Werte recht gut kennen, ist dies kaum noch möglich und auch nicht empfehlenswert.
Notar und Registergebühren:
Der Notar errechnet die Gebühren nach einem relativ komplizierten Schlüssel bei der Beurkundung, abhängig von der Höhe der Kaufsumme. Als Faustregel gilt; Notar und Registergebühren betragen zusammen etwa 1.5 - 2 % des angegebenen Kaufpreises.
Plusvalia:
Diese “Wertzuwachssteuer” war vom Gesetzgeber ursprünglich zur Zahlung durch den Verkäufer bestimmt. Leider hat es sich eingebürgert, das auch diese Steuer grundsätzlich der Käufer zu zahlen hat. Sie wird berechnet aus der Steigerung des offiziellen Katasterwertes des Grundstückes, multipliziert mit der Anzahl der Jahre seit der letzten Eigentumsübertragung. Somit kann die Höhe erfahrungsgemäss schwanken. Sobald Sie bei Besichtigung ein bestimmtes Objekt ins Auge gefasst haben, kann der jeweilige Betrag annähernd genau berechnet werden.
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